Friedhofsgärtnerei: Grabpflege
Aufgrund von Pflegeverträgen führen wir Jahres- sowie saisonale Grabpflegen durch. Bei Letzterem kann es sich
beispielsweise um einen Gießauftrag während Ihres Urlaubs handeln. Bei der Jahrespflege pflegen wir die
Gräber entsprechend den Wünschen der Auftraggeber: Schneiden der Bodendecker, Entfernen von aufkommendem
Unkraut, Gießen der Pflanzen entsprechend der Wetterlage, etc. Der Bodendecker und das Wechselbeet werden
regelmäßig gedüngt, verwelkte Blumen und Gestecke, von Angehörigen in Gedenken auf das Grab gelegt, werden entfernt.
Je nach Auftrag wird das Wechselbeet 3 - 4 mal jährlich mit saisonalen Blumen bepflanzt. Darüber hinaus kann vereinbart
werden, dass zu allen Gedenktagen (Geburtstag, Todestag oder Hochzeitstag) eine ganz persönliche Gedenkfloristik
auf das Grab gebracht wird. Selbst das Anzünden einer Kerze kann im Pflegevertrag festgehalten werden.
Ein Vertrag für die Jahrespflege kann in unserer Gärtnerei abgeschlossen werden. Dauergrabpflegeverträge
können bei uns in Verbindung mit der Genossenschaft der Friedhofsgärtner geschlossen werden.
Dauergrabpflegeverträge für das spätere eigene Grab können bereits zu Lebzeiten unterzeichnet werden. In
Kraft tritt der Vertrag erst mit dem Trauerfall. Wir beraten Sie gerne.
Häufig gestellte Fragen
Frage:
Muss ich als Angehöriger die verwelkten Kränze und Blumen selbst von der
Grabstätte entfernen?
Antwort:
Grundsätzlich ja, es sei denn Sie haben eine Kranzdekoration bei einer
Friedhofsgärtnerei in Auftrag gegeben,oder Sie beauftragen Ihren Friedhofsgärtner mit diesen Arbeiten.
Im Rahmen eines solchen Auftrags entfernt der Friedhofsgärtner unaufgefordert die verwelkten Kränze und
Blumen für Sie.
Frage:
Wie lange muss ich nach einer Beisetzung warten, bis das Grab gärtnerisch
gestaltet und bepflanzt werden kann?
Antwort:
Da sich die Erde nach einer Beisetzung erst setzen muss, sollten Sie ca.
drei Monate mit dem Provisorium warten. Wir empfehlen nach einer Erdbeisetzung die endgültige Grabbepflanzung
erst nach 12 Monaten vorzunehmen.
Frage:
Wer legt die Trittplatten rechts und links vom Grab?
Antwort:
Die Einfassungsplatten können Sie bei Ihrem Gärtner oder Bildhauer bestellen.
Frage:
Wer ist bei der Friedhofs- bzw. Stadtverwaltung für Friedhofsfragen zuständig?
Frage:
Wie koordiniere ich am besten die verschiedenen Arbeiten der Friedhofsverwaltung,
des Steinmetz und des Friedhofsgärtners?
Antwort:
Optimal ist es, wenn Sie das Grab von Ihrem Friedhofsgärtner Provisorisch
anlegen lassen. Dann sollte das Grabmal vom Steinmetz aufgestellt werden. Schließlich kann der Erdaustausch
und die gärtnerische Neuanlage durch die Friedhofsgärtnerei erfolgen.
Frage:
Wie lange dauern die Ruhezeiten der verschiedenen Grabarten? Kann ich die
Ruhezeiten auch verlängern lassen?
Antwort:
Die Ruhezeit beträgt bei einem Reihengrab 20 Jahre und ist nicht verlängerbar.
Auch kann die Lage eines Reihen-grabs nicht frei gewählt werden. Bei ein- und mehrstelligen so-genannten
Wahlgräbern beträgt die Ruhezeit hingegen 20 Jahre. Eine Verlängerung dieser Gräber ist möglich. Urnengräber
besitzen wie Reihengräber eine 20 jährige Ruhezeit.